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Sicherheit zu jeder Jahreszeit

Das eigene Zuhause ist heilig. Mit innovativen Alarmsystemen ist die ganze Familie sowohl vor Einbrecher als auch vor Brand - und Rauchentwicklung ideal geschützt.

          

 

Die Dunkle Jahreszeit ist Hauptsaison für Einbrecher.

Hier ein paar nützliche Tipps, wie Sie Ihr Haus trotzdem optimal absichern.

 

1. Sorgen Sie mit Beleuchtung für Abschreckung

Der erste Schritt, um einen Einbruch zu verhindern, ist die richtige Beleuchtung.

Einfach gesagt: Wo ein Licht brennt, ist jemand zuhause. Wo jemand zuhause ist, wird nicht eingebrochen.

Zumindest reicht es schon oft, wenn der Einbrecher das glaubt.

Mit Beleuchtungsautomatik wie z.B. über ein SmartHome System lassen sich in der Regel Zeiten für Lichtsteuerung auf Ihre Bedürfnisse anpassen. So wie z.B. automatisch zu einer bestimmten Uhrzeit das Licht in ihrem Wohnzimmer einschaltet, oder wahlweise auch manuell per Fernzugriff mit der Smartphone App

das Licht ein- oder ausschaltet.

 

Entdecken Sie SmartHome

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2. Eine Alarmanlage ist immer Zuhause

Der Zweite Schritt ist Alarm zu schlagen, wenn unbefugte ein Grundstück betreten oder anderweitig ins Haus eingedrungen wird.

Heute ist das gar nicht mehr so teuer und kompliziert wie noch vor einigen Jahren. Mit Funkalarmanlagen wie der ABUS Secvest sorgen Sie einfach und elegant für Sicherheit in Ihrem Zuhause - ganz ohne Kabel

zu verlegen.

 

http://www.abus.com/ger/Media/Multimedia/Videos/Alarmanlagen/Die-neue-Secvest-Funkalarmanlage

 

3. Schieben Sie wortwörtlich einen Riegel vor

Im wahrsten Sinne des Wortes einen Riegel vorschieben können Sie Einbrechern mit mechanischem Einbruchschutz. Dieser wird von vielen Experten nach wie vor als die zuverlässigste Methode zur Prävention von Einbruch und Diebstahl angesehen. Logisch, wer an der Fenster-Sicherung oder einem

Tür-Zusatzschloss scheitert, kommt gar nicht erst in das Haus. Schlägt der erste Hebelversuch fehl, weil eine zu hoher Widerstand wirkt, brechen die meisten Einbrecher ihr Vorhaben ab.

 

http://www.abus.com/ger/Media/Multimedia/Videos/Alarmanlagen/Secvest-Themenfilm-Einbruch

 

Mit einer Einbruchmeldeanlage gelingt es sogar, einen solchen mechanischen Einbruchschutz mit einer Alarmanlage zu koppeln: Bei dem Versuch, das Fenster aufzuhebeln, wird bereits - je nach Konfiguration - ein (stiller) Alarm ausgelöst. Das nennt man mechatronischen Einbruchschutz und den gibt's nur bei ABUS.

So sorgen Sie für den optimalen Grad an Sicherheit.

 

Wenn Sie jetzt denken:

So viele Wertsachen habe ich doch gar nicht, wer soll schon bei mir einbrechen? Außerdem bin ich versichert! - Dann liegen Sie falsch! Oft ist der finanzielle Schaden bei Einbrüchen vergleichsweise gering: Viel schwerer fallen die psychologische Nachwirkungen ins Gewicht. Einbruchsopfer fühlen sich meist Jahre später noch in ihren eigenen vier Wänden unsicher und fremd. Oft hilft nur noch der Umzug in ein neues Zuhause, um den unwohlen Gefühl Einhalt zu gebieten.

 

 

 

4. Überwachen Sie Ihr Haus mit einem Videoüberwachungssystem

Hatten alle Mühen Ihr Haus abzusichern keinen Erfolg oder lassen sich nur Spuren eines gescheiterten Einbruchversuches erkenne, so kann ein geeignet angebrachtes Videoüberwachungssystem für Aufklärung sorgen. Mit moderner Videoüberwachung gelingt auch bei geringem Licht oder Dunkelheit noch auswertbares Bildmaterial, um die Täter zu überführen.

So sind mit Infrarot (IR) Technologie auch im Dunkeln Videos in HD-Qualität möglich. Wenn es das Budget gerade aber nicht hergibt, ist bereits eine günstige Kamera- Attrappe ein erster Schritt, die oben erwähnte Abschreckungswirkung zu erzielen.

 

http://www.abus.com/ger/media/multimedia/videos/videoueberwachung/7-heim-videoueberwachungsset-tvac14000a

 

Vorsicht bei der Platzierung von Videokameras!

Beachten Sie bei der Überwachung von Außenbereichen, dass aus Datenschutzgründen Bereiche außerhalb Ihres Grundstücks auf dem Bildbereich nicht erfasst sein dürfen. Zudem müssen Sie mit einem Schild oder Aufkleber darauf hinweisen, dass Ihr Haus videoüberwacht wird. Grund ist die Einschränkung des Persönlichkeitsrechtes von Betroffenen. Dafür genügt laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits die Verdachtssituation - also auch eine Kamera- Attrappe


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